Hilfe bei der Haushaltsführung (Hauswirtschaftshilfe) nach SGB XI, SGB V

Zur Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit und krankheitsbedingten Belastungen gewähren Kranken- und Pflegekassen Hilfe bei der Haushaltführung. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen bzw. Erkrankten.

Darüber hinausgehende Leistungen können evtl. im Rahmen der privaten Haushaltshilfe vereinbart werden.

 

Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:

 

  • Flächenreinigung, Flächendesinfektion und Reinigung des üblichen Lebensbereiches
  • Wäscheversorgung / Wäsche waschen / Bügeln
  • Abfallentsorgung
  • Putzen der Wohnung
  • Abwaschen des Geschirrs usw.
  • Zubereiten einer Mahlzeit
  • Einkäufe, Apotheken

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.