Hilfe bei der Haushaltsführung (Hauswirtschaftshilfe) nach SGB XI, SGB V

Zur Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit und krankheitsbedingten Belastungen gewähren Kranken- und Pflegekassen Hilfe bei der Haushaltführung. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen bzw. Erkrankten.

Darüber hinausgehende Leistungen können evtl. im Rahmen der privaten Haushaltshilfe vereinbart werden.

 

Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:

 

  • Flächenreinigung, Flächendesinfektion und Reinigung des üblichen Lebensbereiches
  • Wäscheversorgung / Wäsche waschen / Bügeln
  • Abfallentsorgung
  • Putzen der Wohnung
  • Abwaschen des Geschirrs usw.
  • Zubereiten einer Mahlzeit
  • Einkäufe, Apotheken