Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1, Grundgesetz)

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung (Strukturmodell SIS)

Diese Ethischen Prinzipien sind für uns Handlungsleitend. Demnach stehen Wille und Würde des Pflegebedürftigen über jeder Pflegehandlung.

Unsere Pflegebedürftigen dürfen in körperlicher, seelischer und geistiger Unversehrtheit nicht geschädigt werden. Das Wohlbefinden unserer Patienten soll gefördert werden und wir müssen entscheiden können, was als Gutes tun in der jeweiligen Situation beurteilt wird.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich unsere umfassenden Leistungsangebote, welche Inhalte im Untermenü vom Menü Leistungen im Einzelnen beschrieben werden.